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Krause - unabhängiger Versicherungsmakler
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Wenn Sie gerne selbst bestimmen…

Allgemein

… wer sich im Fal­le eines Fal­les um Sie kümmert

… wer sich um Ihre Finan­zen kümmert

… wer für Sie im Kran­ken­haus entscheidet

 

-> hier erfah­ren Sie mehr — WARUM?

-> und hier eine Alter­na­ti­ve

 

Vollmachten – die 3 Irrtümer im Betreuungsfall

Rund 90 Pro­zent der Men­schen haben kei­ne Voll­mach­ten. Damit sind Sie im Betreu­ungs­fall fremd­be­stimmt und kön­nen auch in Wunsch­si­tua­tio­nen wie z. B. län­ge­rem Urlaub, lan­ger Kur, Arbei­ten im Aus­land usw. nicht ein­fach vom Part­ner ver­tre­ten wer­den. Drei Irr­tü­mer sind mit Schuld an die­sem Versorgungsdesaster …

 

Irr­tum 1: Das betrifft nur Ältere

Jeder ab 18 Jah­ren kann in die Situa­ti­on kommen …

Zum Betreu­ungs­fall wer­den Men­schen, die ihre Ange­le­gen­hei­ten nicht selbst regeln kön­nen. Behin­de­run­gen, phy­si­sche und psy­chi­sche Krank­hei­ten und Unfäl­le kön­nen die Ursa­che dafür sein. Krank­hei­ten und Unfäl­le kön­nen jeden zu jeder Zeit tref­fen. Und die Zah­len der Alters­ver­tei­lung von Betreu­ungs­fäl­len zei­gen deut­lich: recht­li­che Betreu­ung ist nicht allei­ne ein Phä­no­men des Alters.

Von Berufs­be­treu­ern betreu­te Personen:

  • 26,5 % im Alter von 18 – 39 Jahren,
  • 47,0 % im Alter von 40 – 69 Jahren,
  • 26,5 % 70 Jah­re und älter.

Quel­le: Zwi­schen­be­richt ISG Köln


Irr­tum 2: Das macht mein Ehepartner

Lei­der nein.
Gül­ti­ge Rechts­ge­schäf­te für voll­jäh­ri­ge Per­so­nen dür­fen gem. §§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann ande­re Per­so­nen für Sie durch­füh­ren, wenn dafür eine gül­ti­ge Voll­macht vor­han­den ist. Ehe­part­ner, Ver­wand­te und Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge sind nicht zur auto­ma­ti­schen Ver­tre­tung berechtigt.

Kann ein Voll­jäh­ri­ger auf Grund einer psy­chi­schen Krank­heit oder einer kör­per­li­chen, gei­sti­gen oder see­li­schen Behin­de­rung sei­ne Ange­le­gen­hei­ten ganz oder teil­wei­se nicht besor­gen, so bestellt das Betreu­ungs­ge­richt auf sei­nen Antrag oder von Amts wegen einen Betreu­er. (BGB, § 1896 Abs. 1, Satz 1 BGB).

Die Lösung: Vollmachten
Die Betreu­ung ist nicht erfor­der­lich, soweit die Ange­le­gen­hei­ten des Voll­jäh­ri­gen durch einen Bevoll­mäch­tig­ten besorgt wer­den kön­nen. (BGB, § 1896 Abs. 2, Satz 2 BGB).


Irr­tum 3: Wenn mein Ehepartner …

… zum gericht­li­chen Betreu­er bestellt wird, ist alles bestens.

Vie­len Men­schen sind die Pflich­ten eines bestell­ten Betreu­ers nicht bekannt. So gera­ten sie in die „Betreu­ungs­fal­le“. Ver­mö­gen und Kon­ten wer­den getrennt. Sie müs­sen dem Gericht gegen­über Rechen­schaft able­gen, Anträ­ge für Aus­ga­ben stel­len und vie­le Ent­schei­dun­gen zu Gesund­heit und wich­ti­gen Ange­le­gen­hei­ten mit dem Gericht abstim­men. Sie kön­nen nicht selbst­be­stimmt handeln.

Aus­zug aus einer Bro­schü­re für Betreu­er – Ihre Aufgaben:

  • Erstel­len eines Vermögensverzeichnisses
  • Erstel­len eines jähr­li­chen Berichts
  • Dar­le­gung von Ausgaben
  • Antrag­stel­lung für beson­de­re Hilfsmaßnahmen
  • Ent­schei­dun­gen im Rah­men der Gesundheitsfürsorge
  • Abklä­rung von Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men und Unterbringung

 

Aus­zug aus dem Betreuungsrecht:

… das Geld des Betreu­ten ist nicht für sich zu ver­wen­den. Man hat als Betreu­er dar­auf zu ach­ten, dass das eige­ne Geld und das des Betreu­ten auf getrenn­ten Kon­ten ver­wal­tet wird.
Wei­te­re Grün­de, war­um Men­schen sich kaum um recht­li­che Vor­sor­ge küm­mern: Vie­le scheu­en den Weg zum Notar oder Anwalt, man­che ver­mu­ten hohe Kosten, ande­re schie­ben das The­ma vor sich her. Hier hat unser Part­ner in Koope­ra­ti­on mit Juri­sten Lösun­gen, die es Ihnen leicht machen, Ihre Voll­mach­ten zu erledigen.

Ein­fach – rechts­kon­form – immer aktu­ell – wir hel­fen Ihnen ger­ne weiter!

16. August 2016
https://www.krause-versicherungen.de/wp-content/uploads/2017/01/logo_small2.png 0 0 Holger Krause https://www.krause-versicherungen.de/wp-content/uploads/2017/01/logo_small2.png Holger Krause2016-08-16 17:45:452017-09-07 15:03:57Wenn Sie gerne selbst bestimmen…

Reduzierung Krankenversicherungsbeitrag

Allgemein

Zum 01.01.2016 erfol­gen bei vie­len Kran­ken­ver­si­che­rern die bekann­ten Bei­trags­er­hö­hun­gen. Grund hier­für sind nicht nur stei­gen­de Kosten im Gesund­heits­we­sen, son­dern auch die ste­tig stei­gen­de Lebens­er­war­tung, sowie das nied­ri­ge Zins­ni­veau der Kapi­tal­märk­te! War­um? Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rer legen einen Teil des Bei­trags an, um den höhe­ren Aus­ga­ben im Alter ent­ge­gen­wir­ken zu kön­nen (“Alte­rungs­rück­stel­lung”). Je nied­ri­ger aber die Ver­zin­sung aus­fällt, desto mehr muss der Ver­si­che­rer zurück­le­gen, da weni­ger Kapi­tal aus dem Zins­er­trag gebil­det wird.

Doch wie kann ich nun mei­ne Bei­trä­ge reduzieren?

Las­sen Sie von einem Spe­zia­li­sten prü­fen, ob der Ver­si­che­rer einen ähn­li­chen Tarif im Ange­bot hat, der ein ver­gleich­ba­res Lei­stungs­ni­veau besitzt. Bei einem Tarif­wech­sel inner­halb der Gesell­schaft neh­men Sie die gebil­de­te Alte­rungs­rück­stel­lung aus Ihrem bis­he­ri­gen Tarif in den neu­en Tarif mit. Häu­fig las­sen sich bei die­sem Tarif­wech­sel, der übri­gens gesetz­lich gere­gelt ist (§204, VVG), Bei­trags­re­du­zie­run­gen errei­chen. Und das bei ver­gleich­ba­ren Lei­stun­gen. War­um das so ist, erfah­ren Sie ger­ne in einem per­sön­li­chen Gespräch. Dort wei­sen wir auch auf Beson­der­hei­ten hin, die man unbe­dingt beach­ten sollte.

Mitt­ler­wei­le wird die­se Dienst­lei­stung von vie­len Bera­tern ange­bo­ten. Die Preis­span­ne für die­se Bera­tung ist groß und auch hier soll­te man genau schau­en, wel­chen Anbie­ter man wählt. Sofern sich das Hono­rar an der Höhe des Ein­spar­po­ten­ti­als bemisst, soll­te man gro­ße Bei­trags­ein­spa­run­gen beson­ders gewis­sen­haft prü­fen. Sind die ange­bo­te­nen Tari­fe wirk­lich auf einem ver­gleich­ba­ren Lei­stungs­ni­veau oder steht die Höhe der Ein­spa­rung (und somit die Hono­rar­hö­he des Bera­ters) im Vor­der­grund? Den objek­tiv­sten Ver­gleich wer­den Sie sicher dann erhal­ten, wenn der Bera­ter aus­schließ­lich nach Zeit­auf­wand abrechnet.

Bei Inter­es­se spre­chen Sie uns ger­ne an.

20. November 2015
https://www.krause-versicherungen.de/wp-content/uploads/2017/01/logo_small2.png 0 0 Holger Krause https://www.krause-versicherungen.de/wp-content/uploads/2017/01/logo_small2.png Holger Krause2015-11-20 14:46:452015-11-20 14:46:45Reduzierung Krankenversicherungsbeitrag

Altersvorsorge — worauf Sie achten sollten

Allgemein

teu­re Garan­tien vermeiden

mitt­ler­wei­le hat es sich her­um­ge­spro­chen — Pro­duk­te mit einer garan­tier­ten Ver­zin­sung sind kei­ne Lösung. Zu gering ist die Ren­di­te, um die immer grö­ßer wer­den­de Ver­sor­gungs­lücke zu schließen.

sei­en Sie kri­tisch bei “Garan­tie­fonds”

vie­le Garan­tie­fonds sind auf­grund der gro­ßen Markt­schwan­kun­gen in der soge­nann­ten “Cash­lock-Fal­le” gelan­det und erwirt­schaf­ten kaum noch Rendite

Kosten

es sind nicht nur die Ver­mitt­ler-Pro­vi­sio­nen, die eine bes­se­re Ren­di­te ver­hin­dern — bei fonds­ge­bun­de­nen Ren­ten­ver­si­che­run­gen sind die Kosten der Fonds­an­la­ge (z.B. Manage­ment­ge­bühr, Trans­ak­ti­ons­ko­sten) der größ­te Kosten­block — und es gibt Alter­na­ti­ven! Fra­gen Sie auch nach pro­vi­si­ons­frei­en “Net­to­pro­duk­ten”!

Kosten-Check

wer bereits einen Ver­trag besitzt, soll­te den Ver­si­che­rer um eine Auf­stel­lung der ein­zel­nen Kosten bit­ten und sich bei einem Hono­rar-Finanz­be­ra­ter aus­rech­nen las­sen, wie sich die Kosten lang­fri­stig auswirken

Ren­ten­fak­to­ren

schön, dass wir immer älter wer­den — für die Ver­si­che­rer ist aber genau das das gro­ße Risi­ko — und sie geben es an die Kun­den wei­ter. Wenn man genau hin­schaut, merkt man, wie sich in der Ver­gan­gen­heit die Höhe der monat­li­chen Ren­ten­lei­stung ste­tig ver­rin­gert hat. Emp­feh­lens­wert ist, alter­na­tiv auch eine Kapi­tal­ab­fin­dung wäh­len zu können

17. November 2015
https://www.krause-versicherungen.de/wp-content/uploads/2017/01/logo_small2.png 0 0 Holger Krause https://www.krause-versicherungen.de/wp-content/uploads/2017/01/logo_small2.png Holger Krause2015-11-17 16:13:352015-11-17 16:13:35Altersvorsorge — worauf Sie achten sollten

Vollmachten — die 3 Irrtümer im Betreuungsfall

Allgemein

Rund 90 Pro­zent der Men­schen haben kei­ne Voll­mach­ten. Damit sind Sie im Betreu­ungs­fall fremd­be­stimmt und kön­nen auch in Wunsch­si­tua­tio­nen wie z. B. län­ge­rem Urlaub, lan­ger Kur, Arbei­ten im Aus­land usw. nicht ein­fach vom Part­ner ver­tre­ten wer­den. Drei Irr­tü­mer sind mit Schuld an die­sem Versorgungsdesaster …

 

Irr­tum 1: Das betrifft nur Ältere

Jeder ab 18 Jah­ren kann in die Situa­ti­on kommen …

Zum Betreu­ungs­fall wer­den Men­schen, die ihre Ange­le­gen­hei­ten nicht selbst regeln kön­nen. Behin­de­run­gen, phy­si­sche und psy­chi­sche Krank­hei­ten und Unfäl­le kön­nen die Ursa­che dafür sein. Krank­hei­ten und Unfäl­le kön­nen jeden zu jeder Zeit tref­fen. Und die Zah­len der Alters­ver­tei­lung von Betreu­ungs­fäl­len zei­gen deut­lich: recht­li­che Betreu­ung ist nicht allei­ne ein Phä­no­men des Alters.

Von Berufs­be­treu­ern betreu­te Personen:

  • 26,5 % im Alter von 18 – 39 Jahren,
  • 47,0 % im Alter von 40 – 69 Jahren,
  • 26,5 % 70 Jah­re und älter.

Quel­le: Zwi­schen­be­richt ISG Köln


Irr­tum 2: Das macht mein Ehepartner

Lei­der nein.
Gül­ti­ge Rechts­ge­schäf­te für voll­jäh­ri­ge Per­so­nen dür­fen gem. §§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann ande­re Per­so­nen für Sie durch­füh­ren, wenn dafür eine gül­ti­ge Voll­macht vor­han­den ist. Ehe­part­ner, Ver­wand­te und Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge sind nicht zur auto­ma­ti­schen Ver­tre­tung berechtigt.

Kann ein Voll­jäh­ri­ger auf Grund einer psy­chi­schen Krank­heit oder einer kör­per­li­chen, gei­sti­gen oder see­li­schen Behin­de­rung sei­ne Ange­le­gen­hei­ten ganz oder teil­wei­se nicht besor­gen, so bestellt das Betreu­ungs­ge­richt auf sei­nen Antrag oder von Amts wegen einen Betreu­er. (BGB, § 1896 Abs. 1, Satz 1 BGB).

Die Lösung: Vollmachten
Die Betreu­ung ist nicht erfor­der­lich, soweit die Ange­le­gen­hei­ten des Voll­jäh­ri­gen durch einen Bevoll­mäch­tig­ten besorgt wer­den kön­nen. (BGB, § 1896 Abs. 2, Satz 2 BGB).


Irr­tum 3: Wenn mein Ehepartner …

… zum gericht­li­chen Betreu­er bestellt wird, ist alles bestens.

Vie­len Men­schen sind die Pflich­ten eines bestell­ten Betreu­ers nicht bekannt. So gera­ten sie in die „Betreu­ungs­fal­le“. Ver­mö­gen und Kon­ten wer­den getrennt. Sie müs­sen dem Gericht gegen­über Rechen­schaft able­gen, Anträ­ge für Aus­ga­ben stel­len und vie­le Ent­schei­dun­gen zu Gesund­heit und wich­ti­gen Ange­le­gen­hei­ten mit dem Gericht abstim­men. Sie kön­nen nicht selbst­be­stimmt handeln.

Aus­zug aus einer Bro­schü­re für Betreu­er – Ihre Aufgaben:

  • Erstel­len eines Vermögensverzeichnisses
  • Erstel­len eines jähr­li­chen Berichts
  • Dar­le­gung von Ausgaben
  • Antrag­stel­lung für beson­de­re Hilfsmaßnahmen
  • Ent­schei­dun­gen im Rah­men der Gesundheitsfürsorge
  • Abklä­rung von Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men und Unterbringung

 

Aus­zug aus dem Betreuungsrecht:

… das Geld des Betreu­ten ist nicht für sich zu ver­wen­den. Man hat als Betreu­er dar­auf zu ach­ten, dass das eige­ne Geld und das des Betreu­ten auf getrenn­ten Kon­ten ver­wal­tet wird.
Wei­te­re Grün­de, war­um Men­schen sich kaum um recht­li­che Vor­sor­ge küm­mern: Vie­le scheu­en den Weg zum Notar oder Anwalt, man­che ver­mu­ten hohe Kosten, ande­re schie­ben das The­ma vor sich her. Hier hat unser Part­ner in Koope­ra­ti­on mit Juri­sten Lösun­gen, die es Ihnen leicht machen, Ihre Voll­mach­ten zu erledigen.

Ein­fach – rechts­kon­form – immer aktu­ell — wir hel­fen Ihnen ger­ne weiter!

17. November 2015
https://www.krause-versicherungen.de/wp-content/uploads/2017/01/logo_small2.png 0 0 Holger Krause https://www.krause-versicherungen.de/wp-content/uploads/2017/01/logo_small2.png Holger Krause2015-11-17 15:30:352015-11-17 15:45:05Vollmachten — die 3 Irrtümer im Betreuungsfall

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