Fragen und Antworten

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten. Sollten darüber hinaus noch Fragen unbeantwortet bleiben, sprechen Sie uns gerne persönlich an, oder schreiben uns.

Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an einen Produktanbieter gebunden, sondern vertreten als „treuhänderähnliche Sachwalter“ die Interessen des Kunden und stehen auf dessen Seite. Er ist das „Bindeglied“ zwischen Produktanbieter und Kunde, allerdings stets auf Kundenseite tätig.

Zunächst einmal die Unabhängigkeit. Da er (fast) alle Gesellschaften anbieten kann, erfolgt die Produktempfehlung auf objektiver Grundlage, wohingegen gebundene Berater ihre eigenen Produkte positiv hervorheben (müssen). Durch die Unabhängigkeit kann der Versicherungsmakler für seinen Kunden in den verschiedenen Bereichen jeweils die besten Produkte heraussuchen. Ein weiterer  Vorteil besteht in der praktischen Zusammenarbeit. Aufgrund der Vollmacht können viele Vorgänge unbürokratisch „nach Zuruf“ erledigt werden, ohne dass der Kunde jeden Vorgang unterschreiben muss.

Ein Argument wäre, wenn „Ihr Bauchgefühl“ Ihnen dazu rät. Wir laden Sie ein, uns genau „unter die Lupe zu nehmen“. Unter dem Punkt „Referenzen“ sehen Sie außerdem, wie uns andere Kunden bewertet haben.

Durch die Kooperation mit Maklerverbänden erhalten wir als „Großabnehmer“ besondere Nachlässe, die wir an die Kunden weitergeben.

Das hängt natürlich sehr von Anzahl und Umfang der vorhandenen Verträge ab: bei Singles können es durchschnittlich 300,- bis 400,- € bei Familien 500,- bis 600,- € pro Jahr sein. Manchmal waren es lediglich 100,- € oder aber auch schon weit über 1.000,- €. Grundsätzlich gilt: Unsere Vergleichsangebote enthalten immer mindestens gleiche oder bessere Leistungen. Bei negativer Abweichung erfolgt ein ausdrücklicher Hinweis.

Genaue Analyse der Kundensituation – Deckungs- und Versorgungslücken, sowie Lösungsmöglichkeiten aufzeigen – vorhandene Verträge prüfen und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge bieten – konkrete Umsetzung (Vermittlung) – Ansprechpartner bei Vertragsänderungen – Ansprechpartner im Schadensfall

Die Produktgeber (z. B. Versicherer, Fondsgesellschaften) zahlen dem Versicherungsmakler für die Vermittlung / Betreuung eines Vertrages eine Courtage (Provision). Dafür fallen keine Beratungsgebühren für den Kunden. Der Versicherungsmakler wird also, wie jeder andere Vermittler, nur bei erfolgreicher Vermittlung für seine Tätigkeit bezahlt. Das bedeutet aber auch, dass er in allen anderen Fällen keine Vergütung erhält, obwohl er eine zum Teil sehr aufwendige Beratungsleistung erbracht hat. Nachteile dieses – seit Jahrzehnten bestehenden – Systems ist, dass der Kunde einerseits manchmal einen gewissen Verkaufsdruck spürt und andererseits der Berater für seine Arbeit nicht bezahlt wird.

Innerhalb der einzelnen Produktgruppen bestehen in der Regel keine oder nur äußerst geringe Unterschiede hinsichtlich der Provisionen bei den Gesellschaften. Da die Gesellschaften mittlerweile die Abschlusskosten ausweisen müssen, kann dieses auch von Ihrer Seite nachgeprüft werden.

Alternativ bieten wir Ihnen aber auch gerne an, sich gegen Honorar von uns lediglich beraten zu lassen. Anschließend können Sie frei entscheiden, ob Sie mit uns oder mit einem beliebigen anderen Vermittler zusammenarbeiten. Sollten wir aufgrund einer Vermittlungstätigkeit von der Gesellschaft eine Provision erhalten, wird das Honorar angerechnet und an Sie erstattet.

Aus Sicht der Gesellschaft und des entsprechenden Vermittlers bestimmt. Zumindest kommt von dort immer dieses Argument. Aufgrund vieler Verträge erhoffen sich die Kunden eine Stärkung ihrer Verhandlungsposition. Als Versicherungsmakler verhandeln aber wir mit den Gesellschaften und haben aufgrund unserer Unabhängigkeit (und als Teil eines Vermittlerverbunds) eine wesentlich größere „Marktmacht“.