Zum 01.01.2016 erfolgen bei vielen Krankenversicherern die bekannten Beitragserhöhungen. Grund hierfür sind nicht nur steigende Kosten im Gesundheitswesen, sondern auch die stetig steigende Lebenserwartung, sowie das niedrige Zinsniveau der Kapitalmärkte! Warum? Private Krankenversicherer legen einen Teil des Beitrags an, um den höheren Ausgaben im Alter entgegenwirken zu können („Alterungsrückstellung“). Je niedriger aber die Verzinsung ausfällt, desto mehr muss der Versicherer zurücklegen, da weniger Kapital aus dem Zinsertrag gebildet wird.

Doch wie kann ich nun meine Beiträge reduzieren?

Lassen Sie von einem Spezialisten prüfen, ob der Versicherer einen ähnlichen Tarif im Angebot hat, der ein vergleichbares Leistungsniveau besitzt. Bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft nehmen Sie die gebildete Alterungsrückstellung aus Ihrem bisherigen Tarif in den neuen Tarif mit. Häufig lassen sich bei diesem Tarifwechsel, der übrigens gesetzlich geregelt ist (§204, VVG), Beitragsreduzierungen erreichen. Und das bei vergleichbaren Leistungen. Warum das so ist, erfahren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Dort weisen wir auch auf Besonderheiten hin, die man unbedingt beachten sollte.

Mittlerweile wird diese Dienstleistung von vielen Beratern angeboten. Die Preisspanne für diese Beratung ist groß und auch hier sollte man genau schauen, welchen Anbieter man wählt. Sofern sich das Honorar an der Höhe des Einsparpotentials bemisst, sollte man große Beitragseinsparungen besonders gewissenhaft prüfen. Sind die angebotenen Tarife wirklich auf einem vergleichbaren Leistungsniveau oder steht die Höhe der Einsparung (und somit die Honorarhöhe des Beraters) im Vordergrund? Den objektivsten Vergleich werden Sie sicher dann erhalten, wenn der Berater ausschließlich nach Zeitaufwand abrechnet.

Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.

teure Garantien vermeiden

mittlerweile hat es sich herumgesprochen – Produkte mit einer garantierten Verzinsung sind keine Lösung. Zu gering ist die Rendite, um die immer größer werdende Versorgungslücke zu schließen.

seien Sie kritisch bei „Garantiefonds“

viele Garantiefonds sind aufgrund der großen Marktschwankungen in der sogenannten „Cashlock-Falle“ gelandet und erwirtschaften kaum noch Rendite

Kosten

es sind nicht nur die Vermittler-Provisionen, die eine bessere Rendite verhindern – bei fondsgebundenen Rentenversicherungen sind die Kosten der Fondsanlage (z.B. Managementgebühr, Transaktionskosten) der größte Kostenblock – und es gibt Alternativen! Fragen Sie auch nach provisionsfreien „Nettoprodukten“!

Kosten-Check

wer bereits einen Vertrag besitzt, sollte den Versicherer um eine Aufstellung der einzelnen Kosten bitten und sich bei einem Honorar-Finanzberater ausrechnen lassen, wie sich die Kosten langfristig auswirken

Rentenfaktoren

schön, dass wir immer älter werden – für die Versicherer ist aber genau das das große Risiko – und sie geben es an die Kunden weiter. Wenn man genau hinschaut, merkt man, wie sich in der Vergangenheit die Höhe der monatlichen Rentenleistung stetig verringert hat. Empfehlenswert ist, alternativ auch eine Kapitalabfindung wählen zu können

Rund 90 Prozent der Menschen haben keine Vollmachten. Damit sind Sie im Betreuungsfall fremdbestimmt und können auch in Wunschsituationen wie z. B. längerem Urlaub, langer Kur, Arbeiten im Ausland usw. nicht einfach vom Partner vertreten werden. Drei Irrtümer sind mit Schuld an diesem Versorgungsdesaster …

 

Irrtum 1: Das betrifft nur Ältere

Jeder ab 18 Jahren kann in die Situation kommen …

Zum Betreuungsfall werden Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Behinderungen, physische und psychische Krankheiten und Unfälle können die Ursache dafür sein. Krankheiten und Unfälle können jeden zu jeder Zeit treffen. Und die Zahlen der Altersverteilung von Betreuungsfällen zeigen deutlich: rechtliche Betreuung ist nicht alleine ein Phänomen des Alters.

Von Berufsbetreuern betreute Personen:

  • 26,5 % im Alter von 18 – 39 Jahren,
  • 47,0 % im Alter von 40 – 69 Jahren,
  • 26,5 % 70 Jahre und älter.

Quelle: Zwischenbericht ISG Köln


Irrtum 2: Das macht mein Ehepartner

Leider nein.
Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.

Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. (BGB, § 1896 Abs. 1, Satz 1 BGB).

Die Lösung: Vollmachten
Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können. (BGB, § 1896 Abs. 2, Satz 2 BGB).


Irrtum 3: Wenn mein Ehepartner …

… zum gerichtlichen Betreuer bestellt wird, ist alles bestens.

Vielen Menschen sind die Pflichten eines bestellten Betreuers nicht bekannt. So geraten sie in die „Betreuungsfalle“. Vermögen und Konten werden getrennt. Sie müssen dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen, Anträge für Ausgaben stellen und viele Entscheidungen zu Gesundheit und wichtigen Angelegenheiten mit dem Gericht abstimmen. Sie können nicht selbstbestimmt handeln.

Auszug aus einer Broschüre für Betreuer – Ihre Aufgaben:

  • Erstellen eines Vermögensverzeichnisses
  • Erstellen eines jährlichen Berichts
  • Darlegung von Ausgaben
  • Antragstellung für besondere Hilfsmaßnahmen
  • Entscheidungen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge
  • Abklärung von Rehabilitationsmaßnahmen und Unterbringung

 

Auszug aus dem Betreuungsrecht:

… das Geld des Betreuten ist nicht für sich zu verwenden. Man hat als Betreuer darauf zu achten, dass das eigene Geld und das des Betreuten auf getrennten Konten verwaltet wird.
Weitere Gründe, warum Menschen sich kaum um rechtliche Vorsorge kümmern: Viele scheuen den Weg zum Notar oder Anwalt, manche vermuten hohe Kosten, andere schieben das Thema vor sich her. Hier hat unser Partner in Kooperation mit Juristen Lösungen, die es Ihnen leicht machen, Ihre Vollmachten zu erledigen.

Einfach – rechtskonform – immer aktuell – wir helfen Ihnen gerne weiter!