Existenzsicherung
Unter “Existenzsicherung” verstehen wir die Absicherung des Einkommens. Denn: bei ganz oder teilweisen Verlust des Einkommens ist es in der Regel schwierig bis unmöglich, die anfallenden Ausgaben des Alltags zu decken. Durch folgende, versicherbare Ereignisse kann Ihr Einkommen ganz oder teilweise ausfallen:
Lang anhaltende Krankheit
Bei Angestellten endet die Lohnfortzahlung in der Regel nach 6 Wochen. Das anschließende Krankengeld der Gesetzlichen Krankenversicherung hinterlässt eine Lücke von ca. 25% des Nettoeinkommens. Selbstständige und Freiberufler, die freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben häufig kein Krankengeld mitversichert. Hier entsteht also bereits früher eine entsprechend höhere Lücke.
Lösung: private Absicherung über eine Krankentagegeldversicherung
Unfallfolgen
Häufig wird als Absicherung eine private Unfallversicherung abgedeckt. Diese zahlt aber aufgrund von Invalidität. Maßgeblich ist also ausschließlich die körperliche Beeinträchtigung laut “Gliedertaxe”. So löst z. B. der Verlust eines Fingers meist nur geringe Leistungen aus der Unfallversicherung aus, die das Einkommen nur in geringem Maße ersetzt. Trotzdem kann aber, je nach Beruf, vollständige Berufsunfähigkeit vorliegen. In diesem Fall ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, welche die konkrete Tätigkeit absichert, wesentlich sinnvoller.
Berufsunfähigkeit
Ein sehr komplexes Thema. Deshalb haben wir hierfür eine separate Internetseite mit vielen wichtigen Informationen, sowie einem Vergleichsrechner.
ACHTUNG: Besonderheiten (überwiegend starke Einschränkungen) bei Auszubildenden und Studenten — Worauf Sie unbedingt achten sollten…
Tot
Die Praxis zeigt, dass hier ein sehr großer Bedarf besteht. Mittlerweile arbeiten immer mehr Versicherer mit individuellen Tarifmerkmalen (z. B. Schulabschluss, Familienstand etc.), so dass eine individuelle Berechnung erfolgen sollte. Gängige Vergleichsrechner aus dem Internet berücksichtigen diese Merkmale in der Regel nicht.
Schwere Krankheit
Im Rahmen einer sogenannten “Dread Disease-Versicherung” werden bis zu 46 klar definierte Krankheiten versichert. Bei Diagnose einer dieser Krankheiten wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Unabhängig davon, ob die Krankheit später ausheilt oder nicht.
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