Reduzierung Krankenversicherungsbeitrag

Zum 01.01.2016 erfolgen bei vielen Krankenversicherern die bekannten Beitragserhöhungen. Grund hierfür sind nicht nur steigende Kosten im Gesundheitswesen, sondern auch die stetig steigende Lebenserwartung, sowie das niedrige Zinsniveau der Kapitalmärkte! Warum? Private Krankenversicherer legen einen Teil des Beitrags an, um den höheren Ausgaben im Alter entgegenwirken zu können („Alterungsrückstellung“). Je niedriger aber die Verzinsung ausfällt, desto mehr muss der Versicherer zurücklegen, da weniger Kapital aus dem Zinsertrag gebildet wird.

Doch wie kann ich nun meine Beiträge reduzieren?

Lassen Sie von einem Spezialisten prüfen, ob der Versicherer einen ähnlichen Tarif im Angebot hat, der ein vergleichbares Leistungsniveau besitzt. Bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft nehmen Sie die gebildete Alterungsrückstellung aus Ihrem bisherigen Tarif in den neuen Tarif mit. Häufig lassen sich bei diesem Tarifwechsel, der übrigens gesetzlich geregelt ist (§204, VVG), Beitragsreduzierungen erreichen. Und das bei vergleichbaren Leistungen. Warum das so ist, erfahren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Dort weisen wir auch auf Besonderheiten hin, die man unbedingt beachten sollte.

Mittlerweile wird diese Dienstleistung von vielen Beratern angeboten. Die Preisspanne für diese Beratung ist groß und auch hier sollte man genau schauen, welchen Anbieter man wählt. Sofern sich das Honorar an der Höhe des Einsparpotentials bemisst, sollte man große Beitragseinsparungen besonders gewissenhaft prüfen. Sind die angebotenen Tarife wirklich auf einem vergleichbaren Leistungsniveau oder steht die Höhe der Einsparung (und somit die Honorarhöhe des Beraters) im Vordergrund? Den objektivsten Vergleich werden Sie sicher dann erhalten, wenn der Berater ausschließlich nach Zeitaufwand abrechnet.

Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.